Privatsphäre
Als Privatsphäre eines Menschen kennzeichnet man einen Bereich aus, der für andere Mitmenschen nicht sichtbar ist. Es ist ein eigener, privater Bereich, der nur einen selbst etwas angeht. Um die Privatsphäre zu schützen, wurde ein Gesetz zum Schutz der Persönlichkeit entwickelt. Das Persönlichkeitsrecht. Dieses dient dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs der persönlichen Entfaltung zu dem keiner unerlaubt Zutritt hat. Es ist ein räumlicher Bereich zu dem kein anderer Mensch zutritt hat. Falls doch jemand versucht in die Privatsphäre eines anderen Menschen einzudringen, der wird vom Gesetz bestraft.
"Privatsphäre ist wie Sauerstoff, man schätzt sie erst wenn sie fehlt" (John Emontspool)
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